EFG Gienger KG

Von Leuchtstoffröhre zu LED - das Aus der Leuchtstofflampe!
 
Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Halogenlampen – ihnen gehen 2023 Schritt für Schritt die Lichter aus
 
Die EU hat es beschlossen: Ab September 2023 darf ein Großteil der konventionellen Leuchtstofflampen in Europa nicht mehr in Verkehr gebracht werden, da bei ihnen die RoHS überschritten wird.
 
RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen in Elektro- und Elektronikgeräten, z.B. die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln.
 
Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Schutz von Gesundheit und Umwelt vor diesem gefährlichen Stoff zu verbessern sowie Innovationen und sauberere Produkte zu fördern.
 
Seit dem 25. Februar sind Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel sowie Leuchtstofflampen in Ringform T5 und T9 verboten.
Nun folgen zum 01. September 2023 die Leuchtstofflampen T5 und T8 und Halogen-Pins der Typen G4, GY6.35 und G9. 
 
Aber der passende Ersatz liegt mit LED-Lampen bereits parat, denn LEDs bieten im Vergleich zu Leuchtstofflampen entscheidende Vorteile.
 
Ein paar Vorteile der LEDs: 
•    effizienter
•    umweltfreundlicher 
•    sparen Kosten
•    lange Lebensdauer
•    keine Wartungskosten
•    umweltschonend recycelbar
 
Gut zu wissen! Alle Leuchtmittel, die vor dem Ende der Frist in Verkehr gebracht wurden, dürfen auch danach abverkauft und genutzt werden.