EFG Gienger KG

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Grundsätzlich gilt beim Kauf von betrieblichem Anlagevermögen, dass sich die Anschaffungskosten im Rahmen der linearen oder degressiven Abschreibung auf mehrere Jahre verteilt als Betriebsausgaben auswirken. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) im Netto-Preissegment bis 800 Euro muss dagegen nicht abgeschrieben werden. Hier kann sich das Unternehmen auch für den Sofortabzug als Betriebsausgabe entscheiden.

Unter dem Anlagevermögen versteht das Finanzamt alle Güter, die Sie in Ihrem Betrieb längerfristig einsetzen, um Ihr Unternehmen "am Laufen" zu halten. Um Anlagevermögen handelt es sich also, wenn Gegenstände nicht zum Verkauf bestimmt sind. Beispiele für solche geringwertigen Wirtschaftsgüter sind:

  • Werkzeuge
  • Bürostühle
  • Büromöbel
  • Multifunktionsgeräte mit Kopierfunktion
  • Kaffeemaschine


GWG-Voraussetzungen: Was zählt als geringwertiges Wirtschaftsgut?

  • Es muss beweglich sein: Sie müssen den Gegenstand tragen oder von einem Raum in den nächsten verschieben können, wie z. B. Maschinen oder Büromöbel. Unbeweglich hingegen ist z. B. eine Immobilie.
  • Das GWG muss abnutzbar sein: Bei diesen Gegenständen tritt ein (technischer) Verschleiß ein und sie verlieren deshalb an Wert. Nicht abnutzbar ist beispielsweise ein Grundstück.
  • Geräte müssen selbstständig nutzbar sein: Sie müssen sie individuell, ohne weitere Wirtschaftsgüter nutzen können.


Typische geringwertige Wirtschaftsgüter – Beispiele

Typische GWG sind folgende Anlagegegenstände, weil diese nach ihrer Zweckbestimmung ohne andere Gegenstände genutzt werden können:

  • Einrichtungsgegenstände wie Möbel
  • Bibliothek
  • Steh-, Tisch- und Hängelampen
  • Multifunktionsgerät mit Scan-, Druck-, Fax- und Kopierfunktion
  • Paletten
  • Werkzeuge wie Hammer, Säge oder Meißel

Was ist kein GWG und aus welchem Grund?

Im Grunde zählen alle Wertgegenstände dazu, die nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind. Somit erfüllen Sie gemäß EStG nicht die Definition von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG). Dazu gehören beispielsweise:

  • Monitor für PC (funktioniert ohne PC nicht)
  • Drucker (funktioniert ohne PC nicht)
  • Maschinenwerkzeug wie Fräser oder Bohrer (Werkzeug funktioniert ohne Maschine nicht)

Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert ohne USt

Abschreibungsmöglichkeiten

bis 250 EUR

1) Sofortabschreibung, ohne Verzeichnis

zwischen 250,01 EUR und 800 EUR

2) Sofortabschreibung mit Verzeichnis oder Poolabschreibung

zwischen 800,01 EUR und nicht mehr als 1.000 EUR

3) kein GWG, Poolabschreibung oder Regelabschreibung

über 1.000 EUR

4) kein GWG, Aktivierung