EFG Gienger Südwest KG

Das Jahressteuergesetz 2022 wurde am Freitag, dem 2. Dezember 2022 vom Bundestag verabschiedet: 
ab dem 1. Januar 2023 gilt nun 0% Umsatzsteuer für Photovoltaik Anlagen

Das Gesetzespaket enthält drei wesentliche Änderungen für die Photovoltaik:

  • Bei der Umsatzsteuer wird ein neuer Steuersatz mit null Prozent eingeführt, der vielen Käufern künftig praktisch eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer ermöglicht.
  • Die Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen werden von der Einkommensteuer befreit, was sowohl für neue wie auch für bestehende Anlagen gilt.
  • Das Steuerberatungsgesetz wird so geändert, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig die Einkommensteuererklärung auch für die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen erstellen dürfen, wenn sie von der Einkommensteuerbefreiung betroffen sind.

Wie es nun weitergeht
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz am 2. Dezember abschließend beraten. Der Bundesrat muss am 16. Dezember in seiner letzten Sitzung dieses Jahres noch zustimmen, dies sei aber nur eine Formsache. Danach tritt das Gesetz in Kraft und die Einkommensteuerbefreiung wird schon für das aktuelle Steuerjahr 2022 rückwirkend wirksam.

 

Quelle: PV-Magazin