Mit Blick auf die Sommerpause lautet das aktuelle Thema „Urlaubszeit – und wie sich Fehlalarme bei Rauchmeldern verhindern lassen“. Unsere Empfehlung: Verbraucher sollten u.a. die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder vor und nach jedem Urlaub testen.
Rauchmelderpflicht in Bayern ab 2018 – so ist sie geregelt
In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.