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JAHRESBILANZ 2020: 25 PROZENT MEHR SOLARDÄCHER
Im Jahr 2020 wurden rund 25 Prozent mehr Solardächer in Deutschland installiert als im Vorjahr. Das geht aus einer vorläufigen Jahresbilanz des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) hervor. „Egal ob Solarzellen, Solarspeicher oder Solarkollektoren – in diesem Jahr wurden sie unserer Branche geradezu aus den Händen gerissen,“ freut sich BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Das Jahr 2020 sei auch für die Solarbranche „herausfordernd“ gewesen, durch den Abbau einiger Marktbarrieren schließlich aber erfolgreich.
Keine andere Energieform legte 2020 bei der Stromerzeugung stärker zu als die Photovoltaik (PV). Das geht aus einem jüngst veröffentlichten Jahresbericht der Energiewirtschaft hervor. Nahezu jede zehnte in diesem Jahr verbrauchte Kilowattstunde stammt demnach inzwischen in Deutschland aus Sonnenenergie. Bis zum Ende des Jahrzehnts will die Bundesregierung die solare Kraftwerksleistung verdoppeln. Energie- und Klimawissenschaftler halten sogar eine Verdreifachung für erforderlich.
Neben einem inzwischen in der gesellschaftlichen Mitte angekommenen Klimabewusstsein sieht der BSW eine ganze Reihe weiterer Treiber für den jüngsten Solarboom: Ein Streben vieler Verbraucher nach mehr Unabhängigkeit, deutlich gesunkene Solartechnik-Preise, verbesserte Förderkonditionen bei der Heizungsmodernisierung sowie ein an Fahrt aufnehmender Umstieg auf Elektromobilität.
Auch im Wärmesektor drehte die Solartechniknachfrage nach einem jahrelangen Rückgang ins Positive. Nach vorläufigen BSW-Schätzungen zog der Absatz von Solarheizungen 2020 um über 25 Prozent an. Das Bundesamt für Wirtschaft verzeichnete in den ersten drei Quartalen dieses Jahres eine Verdreifachung der Antragszahlen nach Zuschüssen für Solarthermie-Anlagen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
Gute Wachstumsvoraussetzungen stimmen die Solarwirtschaft auch für das Jahr 2021 und die kommende Legislaturperiode zuversichtlich: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl in Übereinstimmung mit der EU die Klimaziele und das Solarisierungstempo deutlich heraufsetzen wird. Mit dem Umlegen weniger energiepolitischer Hebel ließe sich das Installationstempo zeitnah verdoppeln und die Förderabhängigkeit verringern“, ist Körnig überzeugt. „Eine überwältigende Investitionsbereitschaft bei privaten Verbrauchern und in der Wirtschaft ist selbst unter Pandemie-Bedingungen gegeben. Die Bundesregierung wird diesen Solarturbo 2021 zünden müssen. Die Klimaziele und damit die Wählergunst sind sonst ernsthaft in Gefahr.“
Eine Verdoppelung bis Verdreifachung des jährlichen PV-Ausbautempos wäre nach BSW-Angaben auch erforderlich, um das Aufreißen einer Stromerzeugungslücke zu verhindern. Diese erwarten Marktforscher bereits in zwei bis drei Jahren infolge bestehender Beschlüsse zum Atom- und Kohleausstieg sowie einer absehbar wachsenden Stromnachfrage. Zuletzt hatten Anfang Dezember Wissenschaftler des Fraunhofer ISE berechnet, dass der Ausbau der Photovoltaik – je nach Verbraucherverhalten – zeitnah auf jährlich rund 10-15 Gigawatt beschleunigt werden müsse, um die derzeit auf EU-Ebene heraufgesetzten Klimaziele zu erreichen (CO2-Minderung i.H. von 55 Prozent bis 2030). Zum Vergleich: Für 2020 erwartet der BSW einen Marktzuwachs in Höhe von 4,6 – 4,8 Gigawatt, nach rund 3,8 Gigawatt im Jahr 2019.
Eine zügige und konsequente Umsetzung wissenschaftlicher Empfehlungen könnte nicht nur in der Gesundheitspolitik, sondern auch in der Klimapolitik ausschlaggebend für den Wahlerfolg der Parteien bei der kommenden Bundestagswahl werden. Darauf lassen zumindest die Ergebnisse einer jüngsten repräsentativen Bevölkerungsbefragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov im BSW-Auftrag schließen: Fast drei Viertel (73 Prozent) der mehr als 2.000 befragten Bürgerinnen und Bürger gaben an, dass die Klimapolitik für die eigene Wahlentscheidung aus heutiger Sicht sehr wichtig (41 Prozent) oder wichtig (32 Prozent) werden könne. Als mit Abstand vorrangigste Maßnahme des Klimaschutzes wird dabei der Ausbau der Solarenergie und anderer Erneuerbarer Energien gesehen.
Quelle: https://www.elektrowirtschaft.de/jahresbilanz-2020-25-prozent-mehr-solar...
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SCHIMMELBEFALL IM WINTER VORBEUGEN

Draußen friert es, innen ist es warm- durch die großen Temperaturunterschiede ist im Winter die Gefahr besonders hoch, dass Schimmel in der Wohnung entsteht. Am häufigsten breitet sich der Schimmelpilz im Badezimmer sowie im Schlafzimmer aus, wo nicht selten gar nicht geheizt wird. Das ist aber falsch, denn um Schimmel im Haus zu verhindern muss richtig gelüftet und geheizt werden.
Konstant heizen beugt Schimmel vor
Expertin Wilhelmina Katzschmann, Vizepräsidentin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz rät zu Folgendem: Die Wohnung möglichst mit einer konstanten Temperatur von mindestens 20 Grad beheizen, nachts sollte die Heizung um maximal zwei Grad gesenkt werden. Das spart auch Geld: Wird die Heizung weiter heruntergedreht, kühlt das Gebäude aus und muss dann mit erhöhtem Energieverbrauch am Tag wieder erwärmt werden.
Richtiges Lüften und Heizen gegen Schimmel
Wichtig ist ebenfalls, ausreichend zu lüften. Denn mangelnde Luftzirkulation lässt die Luftfeuchtigkeit steigen.
Schimmel verursacht gesundheitliche Probleme
Rund 17 Prozent der Deutschen leben den Angaben der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zufolge in schimmeligen Wohnungen. Das kann gesundheitliche Probleme zur Folge haben: Schimmel könne für Schleimhautreizungen, Husten, Kopfschmerzen und Müdigkeit verantwortlich sein. Auch Atemprobleme und Augenreizungen können die Sporen auslösen.
Quelle: https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/schimmel-in-der-wohn...
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Nach Bundesratsbeschluss wird 52-Gigawatt-Deckel für Photovoltaik final aus EEG gestrichen
Lange hat es gedauert, doch nun ist es amtlich. Die Länderkammer rief keinen Vermittlungsausschuss an und somit ist das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Es diente als Vehikel, um die Abschaffung des 52 Gigawatt-Deckels für Photovoltaik-Anlagen bis 750 Kilowatt noch vor der Sommerpause sicherzustellen.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden Corona-Viren durch Tröpfcheninfektion übertragen. Da eine Aerosolübertragung nicht ausgeschlossen werden kann, wird grundsätzlich eine gute Lüftung der Räume mit möglichst hohem Außenluftanteil empfohlen. Damit wird die Virenlast im Raum durch die Zufuhr von gefilterter und aufbereiteter Außenluft und durch den Abtransport belasteter Raumluft verringert. Durch Betrieb von RLT-Anlagen kommt es zu Verdünnungseffekten und so zu einer Reduktion der Virenlast im Raum. Daher ergeben sich folgende Empfehlungen für den Betrieb der Anlagen:
- RLT-Anlagen nicht abschalten, die Außenluftvolumenströme nicht reduzieren, sondern gegebenenfalls erhöhen.
- Umluftanteile, soweit in den Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile reduzieren.
- Betriebszeiten der Anlagen ggf. vor und nach der regulären Nutzungszeit verlängern.
- Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, DX-Inneneinheiten, Induktionsgeräte etc.) sind bestimmungsgemäß nur in der jeweiligen einzelnen Nutzungseinheit wirksam. Sie übertragen die Luft nicht in andere Nutzungseinheiten und sind des-halb unkritisch. Die Primärluft von Induktionsgeräten trägt zu einer Verdünnung einer möglichen Virenbelastung in den Räumen bei. Bei Systemen ohne direkte Primärluftanbindung (DX-Inneneinheiten, ggf. Ventilatorkonvektoren) ist eine aus-reichende Lüftung durch Lüftungsanlagen oder durch Fensterlüftung sicherzustellen.
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Alle Lüftungssysteme erzielen durch den Luftaustausch im jeweiligen Raum einen Verdünnungseffekt, die spezifische Belastung an möglicherweise vorhandenen Viren im Raum pro m³ sinkt. Damit reduziert sich prinzipiell das Risiko einer Infek-tion. Durch die gezielte Zuführung von behandelter Außenluft und durch Abfuhr belasteter Raumluft wird die Verdünnung wesentlich verbessert und die Virenlast weiter gesenkt.
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Überströmung von verschiedenen Nutzungseinheiten minimieren oder vermeiden (möglichst balancierte Luftvolumenströme in den Nutzungseinheiten). Dabei ist anzumerken, dass eine Überströmung in normalen Gebäuden über Türen, Fens-ter und Leckagen praktisch niemals ausgeschlossen werden kann, eine Abschal-tung der RLT-Anlage würde aber immer zu einer Erhöhung der mittleren Virenkonzentration führen. Anlagen mit Befeuchtung sollen so eingestellt werden, dass eine zuträgliche Feuchte (40 bis 60 %) genutzt wird, da:
- die meisten saisonalen respiratorischen Viren im mittleren Feuchtebereich von 40 – 60 %
Eine Übertragung von Corona-Viren über Lüftungs-/Klimaanlagen kann nach aktuellem Kenntnisstand ausgeschlossen werden. Über die Außen- und Zuluftleitungen können auch aufgrund der Filtrierung keine Tröpfchen, die das Corona-Virus enthalten könnten, in die Räume eingetragen werden. Abluftleitungen, die möglicherweise mit Tröpfchen belastete Ab-luft aus den Räumen aufnehmen, transportieren diese nicht in andere Bereiche, da die Systeme im Unterdruck betrieben werden und dadurch auch bei Leckagen der Leitungen keine Abluft entweichen kann.
- Überdruck im Zuluftteil gegenüber dem Abluftteil: Durch die Anordnung von Über- und Unterdruckbereichen kann auch durch Wärmerückgewinnungssysteme wie Rotoren keine Abluft auf die Zuluft übertragen werden.
- Bei getrennter Ausführung der Zu- und Abluftgeräte, z. B. mit Kreislaufverbund-Systemen zur WRG, kann die Übertragung von Abluftanteilen in die Zuluft ausge-schlossen werden.
Luftfilter sorgen für eine deutliche Minderung der Staub- und Aerosolkonzentration in RLT- Anlagen und in der Zuluft von Räumen. Bereits mit der Verwendung der Filterklasse ePM1 ≥ 60 % (früher F7) wird eine deutliche Reduzierung erreicht, da Viren an Partikeln haften oder in Tröpfchen gebunden sind.
Viren sind immer an Tröpfchen oder Staubpartikel gebunden und schweben daher in der Regel nicht frei im Raum. Sie werden deshalb wie alle anderen Partikel im Filtermaterial eingelagert. Für die Wartung und den Austausch beladener Filter ist persönliche Schutzaus-rüstung PSA (Schutzkittel, Handschuhe, Mund-/Nasenschutz FFP3 – ggf. abweichend ent-sprechend Gefährdungsbeurteilung – und Schutzbrille) zu tragen.
Die Raumluftfeuchte spielt eine Rolle bei der Übertragung von Viren. Für die Übertragung von Grippeviren und anderen respiratorischen Viren ist aus Untersuchungen bekannt, dass diese bei einer geringeren relativen Raumluftfeuchte von 40 - 60 % sinkt. Neueste Erkennt-nisse legen nahe, dass dieser Umstand auch bei Corona-Viren eine Rolle spielt. Falls eine Feuchteregelung mit der Lüftungs-/Klimaanlage möglich ist, sollte diese wie folgt vorge-nommen werden:
- Bei Anlagen ohne Befeuchtung ist abzuwägen, welche Lüftungsraten unter den aktuellen Personenbelegungen zielführend sind.
- Bei Anlagen ohne Befeuchtung ist zudem für den Winterbetrieb zu prüfen, welche Außenluftraten sinnvoll sind, da eine zu hohe Außenluftmenge zu einer Reduzierung der relativen Luftfeuchte der Raumluft führt.
- Bei Anlagen mit Entfeuchtungsfunktion soll eine zu hohe Raumluftfeuchte vermieden werden, da zu hohe Feuchten ein Keimwachstum begünstigen.
- Bei Anlagen ohne Entfeuchtung ist zudem für den Sommerbetrieb zu prüfen, welche Außenluftraten sinnvoll sind, da durch die Außenluftmenge eine Reduzierung der relativen Luftfeuchte der Raumluft erreicht werden kann.
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COVID-19: WIR LIEFERN WEITERHIN!
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie über die von uns aktuell eingeleiteten Maßnahmen informieren, die wir zum allgemeinen Schutz von Personen ergriffen haben:
1.) Unser Innendienst und Außendienst ist weiterhin für Sie telefonisch erreichbar und nimmt gerne Ihre Bestellungen entgegen. Die Belieferung erfolgt weiterhin, wie gewohnt.
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- Ihre Bestellung zur Abholung am entsprechenden ABEX Standort erfolgt rechtzeitig im Vorfeld der Abholung, entweder telefonisch bei unseren ABEX Mitarbeitern vor Ort, telefonisch bei Ihrem internen Ansprechpartner, oder über GC OnlinePlus. So haben wir die Möglichkeit, die Ware für Sie, vor der geplanten Abholung, bereitzustellen. Die Warenübergabe erfolgt dann kontaktlos vor dem ABEX Zugang. Ein direkter Zugang in unser ABEX ist nicht mehr möglich.
3.) Nur für München im Radius von 8 Km um unseren Standort ABEX Mitte, Landsberger Str. 20, 80339 München bieten wir Ihnen, für transportfähige Sendungen bis max. 60 Kg die Zustellung mit einem Fahrradkurier an.Die Kosten hierfür betragen für die erste Std. 26,- € und für die zweite Std. 24,- €. Der Fahrradkurier kann über unsere Hotline +49 170 3391735 gebucht werden.
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Das Corona-Virus bestimmt derzeit die Nachrichtenlage in Deutschland und der Welt. Unsere Logistik ist aktuell noch von der Ausbreitung der Krankheit weitgehend unberührt. Zum aktuellen Zeitpunkt stellen wir noch keine gravierenden Auswirkungen auf unsere Lieferketten fest. Gleichwohl möchten wir Sie erneut darauf hinweisen, dass wir im Falle von Lieferengpässen unserer Vorlieferanten, keine Gewährleistung für die Einhaltung von Lieferterminen übernehmen können.
Die weitere Entwicklung bei unsere Industrie-Partnern spielt in diesem Zusammenhang selbstverständlich eine wichtige Rolle. Dennoch sind wir vorbereitet. Sollte es wider Erwarten zu Lieferengpässen bei unseren Herstellern kommen, sind unsere Lager bundesweit gut bestückt, um dies ggf. kompensieren zu können.
Sollten von Ihnen bestellte Produkte nicht lieferbar sein, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Auch ist unser Außendienst angehalten, mit Ihnen Abstellvereinbarungen für Lieferungen zu vereinbaren. Das dient dem Schutz Ihrer Mitarbeiter, Ihrer eigenen Gesundheit und dem unserer Mitarbeiter. Wir bedanken uns auf das herzlichste für Ihr Verständnis und Entgegenkommen in dieser wirklich außergewöhnlichen Lage!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre EFG Gienger K
CORONAVIRUS - FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR UNTERNEHMEN
Für viele Unternehmen gehen mit der Corona Pandemie finanzielle Einbußen einher.
Wie bereits von der Regierung angekündigt, gibt es verschiedene Möglichkeiten dem entgegen zu wirken. In diesen Zeiten gilt es nicht nur, unsere Gesundheit zu schützen, sondern insbesondere auch wechselseitige Unternehmensbeziehungen und die Liquidität von Unternehmen aufrecht zu erhalten. Die deutsche Bundesregierung hat daher wichtige Maßnahmen ergriffen, um von der Coronakrise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Es wurde u.a. ein zehn Milliarden Euro schweres Hilfspaket aufgelegt an Überbrückungskrediten.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Links und Informationen zusammengestellt.
1.) Beantragung Überbrückungskredite
Überbrückungskredite können über die Website der Förderbank „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ beantragt werden.Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unter..., sowie bei Ihrer Hausbank.
2.) Beantragung steuerliche Erleichterungen
Steuerliche Erleichterungen werden gewährt aus Steuerstundungen, Herabsetzung der Steuervoraus-zahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen. Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html, sowie bei Ihrem Steuerberater.
3.) Beantragung von Kurzarbeit
Kurzarbeit bedeutet das Anpassen der Arbeitszeit an eine fehlende Auslastung. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten für Unternehmer temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.Alle Informationen dazu finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unter....
Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen und greifen Sie im Bedarfsfall auf die gebo-tenen Unterstützungsmöglichkeiten zurück.
Herzlichst,
Ihre EFG
Informationen: Stand 17.03.2020, vorbehaltlich Änderungen, ohne Gewähr.
Erhalten Sie 20% Förderung für Ihre Sanierungen mit der Steuererklärung 2021
